Der Führerschein
Der Weg zum Führerschein
Ich begleite Dich Schritt für Schritt auf Deinem Weg zum Erlangen der definitiven Fahrerlaubnis.
1. Lernfahrausweis beantragen
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises muss zunächst das „Lernfahrgesuch“ ausgefüllt, bei der Wohnsitzgemeinde bestätigt und anschliessend beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden.
Vor dem Einreichen des Gesuches um die Erteilung eines Lernfahrausweises muss das Sehvermögen bei einem Arzt oder in einem anerkannten Optikergeschäft summarisch geprüft werden. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen (bereits schon vor dem 16. Altersjahr möglich).
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pflegepersonal mit Diplom sind vom Kursbesuch befreit. Über weitere Ausnahmen erteilt Ihnen das Strassenverkehrsamt gerne Auskunft.
Im Normalfall ist keine ärztliche Untersuchung notwendig. Ein Zeugnis oder Untersuch ist erforderlich für Epileptiker, Körperbehinderte und für Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben.
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen.
Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Der Lernfahrausweis kann kann ab dem 1.1.2021 bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.
Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin (keine Lernphase von zwölf Monaten notwendig).
Übergangsregelung:
Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis im 2021 erwerben, können direkt an die praktische Prüfung und müssen keine 12-monatige Lernphase durchlaufen. Erwerben sie den Lernfahrausweis erst im 2022 oder später, müssen sie die 12-monatige Lernphase durchlaufen.
Lernfahrausweis beantragen:
Personen mit Führerschein der Kategorie A1 können das ‚Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises‘ für die Kategorie B frühestens 2 Wochen vor dem 17. Alterjahr einsenden.
Personen ohne Führerschein Kategorie A1 können das ‚Gesuch um Ereilung eines Lernfahrausweises‘ für die Kategorie B frühestens 2 Monate vor dem 17 Altersjahr einsenden um die Theorieprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Altersahr absolvieren.
2. Theorie-Prüfung
Die Theorieprüfungen werden ausschliesslich durch CUT (Computer-Unterstützende-Theorie) abgenommen und werden nur im Strassenverkehrsamt Zürich (Albisgüetli) und Winterthur durchgeführt.
Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Prüfung der Basistheorie erteilt. Mit Erteilung des Lernfahrausweises kannst Du sofort mit der praktischen Ausbildung beginnen und in Begleitung einer Person, welche die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, ein dazu geeignetes Fahrzeug lenken.
Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der gewünschte Lernfahrausweis ausgestellt. Er ist Voraussetzung für den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes. Bei der Basistheorieprüfung sind 50 Fragen zu lösen. Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Antworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden.
Wenn Sie nach dem 1. Januar 2021 eine Theorieprüfung bestanden haben, hat diese eine unbeschränkte Gültigkeit.
Bewerben Sie sich mit einem gültigen Lernfahrausweis (zum Beispiel Kategorie B) um eine weitere Kategorie (zum Beispiel Kategorie A1), so wird die Theorieprüfung auf diese Kategorie übertragen.
Ausnahme:
Nach Annullierung des Führerausweises auf Probe (FAP), muss die Basistheorie wiederholt werden.
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch
Allgemeine Verkehrstheorie/Theorieprüfung:
CHF 36
3. Praktische Ausbildung
Um den heutigen Anforderungen des Strassenverkehrs gerecht zu werden, empfiehlt es sich, durch einen ausgebildeten Fahrlehrer begleitet zu werden.
Nur wer von Anfang an den richtigen Umgang mit den Fahrzeugen lernt, kann sich auch sicher im Strassenverkehr bewegen. Einzig ein Fahrlehrer kann durch seine Ausbildung, seine Erfahrung und sein extra für die Fahrschule ausgerüstetes Fahrzeug, auch schwierige oder gefährliche Situationen entschärfen. Zudem kann er Ihnen auch Gefahren aufzeigen, welche im Strassenverkehr entstehen können und wie Sie damit umgehen.
Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite des Fahrzeuges an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem „L“ in vorgeschriebener Grösse tragen. Bei Fahrten mit dem Lernfahrausweis im Ausland sind die entsprechenden nationalen Vorschriften beim zuständigen Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, Lernfahrten im Ausland zu unternehmen.
Die Begleitperson muss mindestens 3 Jahre im Besitze des Führerausweises B sein und das 23. Altersjahr vollendet haben. Sie muss zudem die Handbremse leicht erreichen und diese auch beim Tragen der Sicherheitsgurte wirksam betätigen können.
Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.
Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt nach 2 Jahren, spätestens jedoch, wenn die Führerprüfung drei Mal in Folge nicht bestanden wurde und die Zulassungsbehörde auf Grund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann in der Regel ein zweiter Lernfahrausweis beantragt werden. Wer die Voraussetzungen für die Erteilung eines zweiten Lernfahrausweises nicht erfüllt oder während dessen Gültigkeit die Prüfung nicht besteht, dem wird die Erteilung eines weiteren Lernfahrausweises auf unbestimmte Zeit verweigert.
Vor Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung muss der Verkehrskunde-Unterricht absolviert werden. Dieser wird an 4 Abenden à 2 Lektionen oder 2 Tagen à 4 Lektionen durchgeführt.
4. Praktische Prüfung
Die Anmeldung zur Praktischen Prüfung erfolgt durch den Fahrlehrer. Nach bestandener Prüfung erhältst Du den Führerausweis auf Probe. Die praktische Prüfung kann auch mit einem Automat absolviert werden. Anschliessend darf mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Du kannst die Praktische Prüfung an folgende Prüfungsorte ablegen:
Nach bestandener Prüfung erhälst Du den Führerausweis für drei Jahre auf Probe.
5. Obligatorische Weiterausbildung (WAB)
Für den Erhalt der unbefristeten Fahrerlaubnis bedarf es eines Weiterbildungs-Kurses, welcher im ersten Jahr nach Erteilung des Führerausweises absolviert werden muss.
Du kannst den WAB-Kurs bei unserem Partner Drive-Z oder bei anderen Kurs-Anbietern absolvieren.
Bei Fragen oder Unklarheiten melde dich per:
Änderungen bleiben vorbehalten.